Geschichte der Maria Trostbruderschaft

oder

Schwarze Gürtel-Bruderschaft

Mutter-Gottes-Bild mit dem Jesuskinde- Im Jahre 1895 mit Schmucksteinen verziert

Bildsiegel ab 1900 der Maria Trostbruderschaft Niederviehbach

Auch die Bruderschaft ist in der Pfarrkirche zu Niederviehbach und der Bruderschafts-Altar ist der nämliche, wie bei der Allerseelenbruderschaft, nämlich der Seitenaltar auf der Epistelseite. Diese Bruderschaft wurde für die Pfarrkirche Niederviehbach erteilt gemäß Dekret des Augustiner-Ordens-General zu Rom am 18.August 1711 und Bestätigung des Bischöflichen Ordinariats Regensburg vom 23.Oktober 1711 und der Gürtelbruderschaft zu Bolonia einverleibt.

Wirklich errichtet wurde die Bruderschaft in der Klosterkirche zu Niederviehbach „Dominika in albis anno 1712“, wie der „Albus Marianus“ d. i. das Bruderschafts-Einschreibbuch ausweist.

Zur Zeit des bestehenden Augustinerinnen Klosters wurden die Kosten für diese Bruderschaft vom Kloster bestritten. Da aber bei der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 vom kgl. Ärare sämtliche Einkünfte des Klosters eingezogen wurden und somit für diese Bruderschaft kein Fond mehr vorhanden war, so wurde diese Bruderschaft nicht mehr feierlich zelebriert.

Erst im Jahre 1836 wurde dieselbe auf Betreiben der noch vorhandenen Klosterfrauen und der Gemeinde Niederviehbach gemäß „Confirmation des bischöflichen Ordinariats Regensburg vom 08. März 183“ und gemäß „Ministerial-Reskript vom 18. Mai 1836“ wieder reviviscirt. Das Vermögen zu Reviviscirung der Bruderschaft wurde durch Guttäter zusammengebracht.

Die Befugnis, den Gürtel für die Mitglieder der Bruderschaft zu benifizieren hatten nur „Priester Ordinis F. Augustini“. Der letzte Ordenspriester F. Augustini war Herr Pfarrer Anselm Rottmayer zu Niederviehbach (wurde als ehemaliger Augustiner-Pater nach der Säkularisation als Ortspfarrer von Niederviehbach übernommen). Da er schon alt und gebrechlich war, wurde er durch das Bischöfliche Ordinariat Regensburg wiederholt aufgefordert, eine schriftliche Vollmacht zur Benifizierung der Bruderschafts-Gürtel für alle Pfarrnachfolger auszustellen (Die Vollmacht erteilte er schließlich am 07. Dezember 1837).

Diese Bruderschaft ist unter dem Schutz der hl. Engel gestellt, weswegen auch das Titular-Fest der Bruderschaft am Schutzengelfest gefeiert wird.

Jedes Mitglied, welches sich dieser Bruderschaft einverleiben lässt, zahlt bei Eintritt 6 Xr. (Kreuzer) Wenn aber das Mitglied stirbt und der Bruderschaftsbrief zurückgebracht wird, muss die zu lesende Messe mit 36 Xr bezahlt werden.

Für die aus der Bruderschaft Verstorbenen, werden jährlich 12 fl (Gulden) Monatsmessen auf dem Bruderschaftsaltar bei ausgesetztem Ciborium gelesen und darunter drei „Vater Unser“ und drei „Ave Maria“ gebetet. Ebenso wird am Montag nach dem Schutzengelfest auf dem Bruderschafts-Altar ein Seelenamt für dieselben gehalten.

Auch werden bei dieser Bruderschaft jährlich 12 Monats-Sonntage gefeiert, nämlich allezeit der letzte Sonntag im Monat. Nachmittags wird auf dem Bruderschafts-Altar bei ausgesetztem „Hochwürdigem Gute“ der so genannte „Dreißiger“ samt lauretanischen Litanei gebetet und danach eine Prozession mit 4 Versikel und Orationen auf 4 Altären in der Kirche gehalten. Am Titula-Fest, wird diese Prozession im Freien gehalten. Für alle diese Verrichtungen bei dieser Bruderschaft bezieht der Pfarrer aus der Bruderschaftskasse 20 fl.

Ferner ist noch zu bemerken, dass in Rücksicht dieser Bruderschaft seine Heiligkeit Papst Benedict XIII unterm 19. März 1748 dem Orden des Hl. Augustinus die Vollmacht erteilt wurde, in der Pfarr-Klosterkirche zu Niederviehbach den päpstlichen Segen zu erteilen.

 

Anlobungsformel der Maria Trostbruderschaft Nvb

Allerseligste Jungfrau Maria – Du Helferin und Trösterin – In aller Not – Ich erwähle Dich heute zu meiner Führsprecherin – und Beschützerin – und nehme mir kräftig vor – von Deiner Verehrung niemals abzustehen, vielmehr durch Reinlichkeit – des Herzens – dir ähnlich werden zu wollen. – Ich bitte Dich – o Maria – Mutter des Trostes – (nimm mich auf in diese deiner Bruderschaft) – stehe mir bei – durch Deine Fürbitte – und verlasse mich nicht – besonders in der Stunde – meines Ablebens – Amen

Maria-Trost-Einschreibebuch von 1712

Gürtel mit Rosenkranz

Hl. Mutter Gottes

Hl. Augustinus

Vorder- und Rückseite der Rosenkranz-Medaille (Maria Trost und Hl. Augustinus)

Eintrittsurkunde der Schwester Reginalda am 02. September 1934

 

Anmerkung:

Im Pfarrarchiv Niederviehbach befinden sich Kassenbücher der Maria Trostbruderschaft Niederviehbach aus dem Zeitbereich von 1835 bis 1939 (Lfd. Nr. 4003-4107). Weiterhin noch Akten mit diversen Unterlagen (Nr. 2021, 2044/1870 + 2047+2048/1873)

Weiterhin ist das bereits erwähnte Einschreibbuch der Maria Trostbruderschaft Niederviehbach vorhanden, welches die entsprechenden Mitglieder aufzeigt, die teilweise auch aus der ferneren Umgebung kommen.

Das entsprechende „ Maria-Trost-Bildnis“ wurde im Jahre 2001 von einer Guttäterin  um 3500 Mark durch den Kirchenmaler Hr. Preisinger aus Roding restauriert und im Jahre 2018 in einen bereits vorhandenen Altar integriert, der im Sommerchor aufgestellt ist.

Mit weiteren noch vorhandenen Bildnissen z.B. der Hl. Monika und des Hl. Augustinus  und einer Bestuhlung, wurde der Sommerchor zu einer würdigen Verehrungsstätte ausgebaut.

Die Renovierung und Wiederaufbaues des Altars wurde größtenteils durch private Spender finanziert, wobei hier vor allem unser damalige Pfarrherr und Initiator Stefan Brunner besonders hervorzuheben ist.

Als Besonderheit weist der Korpus des Altartisches im Inneren ein heiliges Grab mit dem Leichnam Jesu auf, welches am Gründonnerstag geöffnet wird.

 

Aufnahmeurkunde der Maria Trost Bruderschaft  Niederviehbach

Im Namen der Allerheiligsten unzerteilten Dreifaltigkeit, Amen

Wir verordnete Vorsteher der Hochlöblichen Erz-Bruderschaft Mariä von Trost, oder der schwarz-ledernen Gürtel der Hl. Mutter Monika allhier zu Nieder Viehbach bekennen, und beurkunden, daß die

                tugendsam geborene Sallmaier von Obern Viehbach

anheut dato in ermelte unsere Heilige Erz-Bruderschaft an- und aufgenommen worden und derentwegen nicht allein an dem Tage der Einverleibung nach verrichteter Beichte und Kommunion vollkommenen Ablaß zu gewinnen habe, sondern auch hinkünftig, vermög des für den Wohlstand Ihrer Päpstlichen Heiligkeit und der Heiligen Katholischen Kirchen täglich zu verrichten habenden Gebets der 13 Vater unser und 13 Ave Maria samt dem Salve Regina (oder an dessen statt 5 Ave Maria) aller in dem gesamten St. Augustini Orden bestehenden guten Werke und Verdiensten teilhaftig sein sollen. So können auch die Brüder und Schwestern sowohl für sich, als für die Abgestorbeneen, alle und jede Ablaß gewinnen, so nicht allein in dieser Erz-Bruderschaft und in erwehntem St. Augustini: sondern auch all anderen Ordens-Ständen und denen mit ihnen einverleibten Bruderschaften, Kapellen und Kirchen etc. jemalen erteilet worden oder noch verliehen werden, wann sie anders die zu Gewinnung solcher Ablaß vorgeschriebener Werke verrichten. Ferners werden die Brüder und Schwestern, wann sie über die obigen 13 Vater unser etc. um Erhöhung der Heiligen Katholischen Kirchen und Ausreutung der Ketzereien noch 5 Vater unser und 5 Ave Maria beten, eines vollkommenen Ablasses, neben vielen anderen großen Gnaden und Freiheiten, sowohl im Leben , als auch nach dem Tode ewig teilhaftig aller Wallfahrt und Stationen des Heiligen Landes, zu Rom bei St. Peter und Paul, bei St. Jakob zu Compostell in Spanien, auch all und jeder guten Werken, so in der gesamten streitenden Kirchen, und von all deren Mitgliedern immer geschehen mögen; wie dann all obiges in dem von Clemente X. sonders Fleiß verfaßt und vonder Heiligen Congregation unter Innocentio XI. aufs neue approbierten Summario des mehreren zu ersehen ist. Endlichen, wann des Christlichen Ablebens durch diese wiederum zurückgeschickte Urkunde uns angedeutet wird, solches alsdann ,so bald es möglich,

denen Brüdern und Schwestern in denen Monats und jährlichen Gottesdiensten zu dem allgemeinen Gebet verkündet, auch zu einem beständigen Angedenken deren Namen in das hierzu verordnete Toden-Buch einverleibet werden solle. Geben den 7. Tag des Monats Sept. im Jahre Christe 1765

 

                                                                                    Pater Martinus Ord.

                                                                                     Erem. S. E. Augustini

 

 

Aufnahmezeugnis Mitte des 20.Jh.

 

 

Text und Bilder: H. Girnghuber

auf- und teilweise abgeschrieben von Johann Girnghuber

Quellen: Kloster- und Pfarrunterlagen
Informationsergänzungen und Fotos aus Archiv Girnghuber